Stand: 31. März 2023
Entlastung für Energieverbrauchende
Um die Belastung angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Preisbremsen für Strom und Gas beschlossen. Wir setzen die Entlastung mit deinem März-Abschlag, der Anfang April fällig ist, um. Dein Infoanschreiben mit allen Details erhältst du in Kürze in Textform.
Bitte beachte: Die Entlastungen für Januar und Februar verrechnen wir mit dem März-Abschlag.
Informationen für Industrie- und große Gewerbekunden gibt’s hier.
So funktionieren die Preisbremsen für Haushalte und kleine Unternehmen:
Ab dem 1. März gilt für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf dem Vorjahresverbrauch) ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis (Preisdeckel). Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des individuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis*:
- für Gas 12 Cent/kWh und
- für Strom 40 Cent/kWh.
Für die Energie, die Kundinnen und Kunden über die 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif. Der Effekt der Preisbremsen: In der Regel sinkt der monatliche Abschlag. So erhältst du eine monatliche Entlastung. Aufs Jahr gesehen fällt bei entsprechend sparsamen Umgang mit Energie die Jahresrechnung geringer aus als ohne Preisbremse.
Auch wenn die Energiepreisbremsen im März 2023 gestartet sind, gelten sie rückwirkend ab Januar 2023.
Für dich bedeutet das:
- Du zahlst deine Abschläge für Januar und Februar wie gewohnt.
- Ab März senken wir deinen Abschlag und passen den Bankeinzug automatisch an (wenn dein individueller Arbeitspreis über dem Referenzpreis liegt).
- Die Entlastung für Januar und Februar verrechnen wir mit dem Märzabschlag (Einzug Anfang April); eine Rechnungskorrektur erfolgt nicht.
- Sollte die Summe der Entlastungen den Abschlag für März übersteigen, wird der übersteigende Betrag in der nächsten Rechnung verrechnet.
- Bitte warte unser Schreiben ab, bevor du eine Änderung bei deinen Zahlungen vornimmst, soweit du nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmst.
Vorerst sind die Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 befristet, können aber von der Bundesregierung gegebenenfalls bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erwirtschaften.
Energiesparen lohnt sich
Mit den Preisbremsen wird die Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr du sparst, desto stärker profitierst du von den Preisbremsen. Wie hoch die Ersparnis sein kann, kannst du in unserer Beispielrechnung lesen (s. Frage „Lohnt sich Energiesparen weiterhin?“).
Tipps zum Energiesparen findest du in unserem Blog sowie beim Bundeswirtschaftsministerium und auf der Seite Sparen was geht vom BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft.
Entlastung ausrechnen
Unser Rechner für die Gaspreis- und die Strompreisbremse gibt dir eine erste Einschätzung über deine mögliche Entlastung. Bitte beachte, dass das Ergebnis der Rechnung nicht rechtlich bindend ist.