Stand: Januar 2024
Entlastung für Energieverbrauchende im Jahr 2023
Um die Belastung angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Preisbremsen für Strom und Gas für das Jahr 2023 beschlossen. Wir setzen alle Entlastungen für dich um.
Informationen für Industrie- und große Gewerbekunden gibt’s hier.
So funktionierten die Preisbremsen für Haushalte und kleine Unternehmen:
Ab dem 1. März 2023 galt für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf dem Vorjahresverbrauch) ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis (Preisdeckel). Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des individuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen betrug der Referenzpreis*:
- für Gas 12 Cent/kWh und
- für Strom 40 Cent/kWh.
Stromkund:innen mit einer zeitvariablen Messung (HT/NT) erhielten für die zeitliche Gültigkeit des Schwachlast/Niedertarifs (NT) eine zusätzliche Entlastung für den Zeitraum von August bis Dezember 2023:
- Der Referenzpreis lag für die zeitliche Gültigkeit des Niedertarifs bei 28 ct/kWh.
- Für die Hochtarifzeit betrug der Referenzpreis 40 ct/kWh.
Für die Energie, die Kundinnen und Kunden über die 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbraucht haben, griffen die Konditionen des vertraglich vereinbarten Tarifs. Der Effekt der Preisbremsen: In der Regel sank der monatliche Abschlag. So erhielten Kund:innen eine monatliche Entlastung. Aufs Jahr gesehen fiel bei entsprechend sparsamen Umgang mit Energie die Jahresrechnung geringer aus als ohne Preisbremse.
Auch wenn die Energiepreisbremsen im März 2023 gestartet sind, galten sie rückwirkend ab Januar 2023.
Für dich bedeutet das:
- Du hast deine Abschläge für Januar und Februar 2023 wie gewohnt gezahlt.
- Ab März 2023 haben wir deinen Abschlag gesenkt und deinen Bankeinzug automatisch angepasst (wenn dein individueller Arbeitspreis über dem Referenzpreis liegt).
- Die Entlastung für Januar und Februar 2023 haben wir mit dem Märzabschlag (Einzug Anfang April) verrechnet; eine Rechnungskorrektur erfolgt nicht.
- Sollte die Summe der Entlastungen den Abschlag für März 2023 übersteigen, wird der übersteigende Betrag in der nächsten Rechnung verrechnet.
Die Energiepreisbremsen waren bis Ende 2023 befristet. Die Entlastungen wurden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erwirtschaften.