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THG-Prämie B2B

THG-Prämie für Ihre geschäftlich genutzten E-Autos sichern!

Ganz einfach Prämie für die THG-Quote beantragen und unkompliziert die Auszahlung erhalten.

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Nachhaltige Mobilität wird belohnt!

Deutschland will klimaneutral werden. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der CO2-Austoß reduziert werden. Dazu gibt es eine Reihe von Maßnahmen. Eine ist die Treibhausgasemissionsquote (THG) für den Verkehrs-/Mobilitätssektor: Mineralölunternehmen müssen den CO2-Austoß, den ihre fossilen Kraftstoffe verursachen, um diese Quote senken. Schaffen sie das nicht, können sie eingesparte CO2-Emissionen von anderen Marktteilnehmenden kaufen und damit die Quote erfüllen. Das ist eine interessante Möglichkeit für Halterinnen und Halter von E-Fahrzeugen, denn ihre Entscheidung für ein klimafreundliches Fahrzeug wird damit belohnt. Die THG-Quote erhöht die Wirtschaftlichkeit von E-Mobilität und leistet so einen Beitrag zur Verkehrswende.

Für batteriebetriebene Fahrzeuge werden die CO2-Einsparungen pauschal berechnet – Sie können für einen E-PKW eine Prämie pro Jahr erhalten. Nutzfahrzeuge und Busse erzielen noch höhere Prämien. Voraussetzung dafür ist eine eigene Lademöglichkeit, wie eine Wallbox. Es reicht allerdings auch eine einfache Steckdose aus.

Über LogoEnergie können Sie ganz einfach Ihre Prämie für die THG-Quote beantragen und unkompliziert die Auszahlung erhalten.

 

Und so geht's:

Nutzen Sie E-Mobilität geschäftlich (Fahrzeugflotte mit Nutzfahrzeugen oder Bussen)? Dann wenden Sie sich bitte an Luisa Kaulartz per E-Mail an luisa.kaulartz@logoenergie.de oder unter 02251 708-6380. Sie beantwortet Ihnen Ihre Fragen und wickelt die Beantragung für Sie ab.  

 

FAQ für den THG-Quotenhandel geschäftlich genutzter Fahrzeuge

Welche Fahrzeuge sind für die THG Quote zugelassen?

Seit dem 1. Januar 2022 können Halterinnen und Halter reiner batteriebetriebener Fahrzeuge ihre THG-Quote vermarkten. Plug-in-Hybride sowie Wasserstoff- und Erdgas-Fahrzeuge werden nicht berücksichtigt. Für batteriebetriebene Fahrzeuge der Kategorien N1 (leichte Nutzfahrzeuge) und M3 (Busse) gelten separate Quoten, die entsprechend ihrer höheren durchschnittlichen Lademengen höher vergütet werden. Sprechen Sie uns dazu gerne an. Ihre Ansprechpartnerin ist Luisa Kaulartz (luisa.kaulartz@logoenergie.de, 02251 708-6380).

 

Wie oft wird die THG-Quote ausgezahlt?

Die THG-Prämie wird ein Mal pro Jahr gewährt. Auch wenn ein E-Fahrzeug verkauft wird, wird die THG-Quote nur einmal pro Kalenderjahr vermarktet. Beim Weiterverkauf sollte daher angegeben werden, ob für das Fahrzeug bereits die THG-Quote vermarktet wurde.

 

Was gilt für geleaste Fahrzeuge?

Auch bei geleasten Fahrzeugen kann ein Antrag durch die Halterinnen oder Halter gestellt werden.

 

Fallen irgendwelche Gebühren an?

Nein, der von uns angebotene Handel mit der THG-Quote sowie der damit verbundene Service ist komplett kostenlos.

 

Muss das Fahrzeug in Deutschland zugelassen sein?

Ja, für die THG-Prämie sind nur Fahrzeuge antragsberechtigt, die in Deutschland zugelassen sind.

 

Profitiert auch LogoEnergie vom Quotenhandel?

Wir behalten uns für das Vermarktungsrisiko und den Aufwand einen geringen Anteil des Quotenwerts zurück. Der restliche Quotenerlös geht an die Fahrzeughalterin oder den Fahrzeughalter.

 

Müssen Steuern auf die THG-Quote gezahlt werden?

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, da Prämienerlöse je nach Art der Fahrzeugnutzung steuerpflichtig sein können.

 

Wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer?

Sollten Sie die THG-Quote im Rahmen Ihres Unternehmens veräußern, auf das die Kleinunternehmerregelung keine Anwendung findet, zahlen wir Ihnen die Prämie zzgl. Umsatzsteuer aus, sofern uns eine ordnungsgemäße Rechnung n. § 14 Abs. 4 UStG vorliegt. Für Fragen zur Umsatzsteuer, insbesondere zur Unternehmereigenschaft oder der Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.

 

Muss die THG Quote jedes Jahr neu beantragt werden?

Wenn Sie die THG-Prämie nur für ein Jahr beantragen, werden wir Sie vor Beginn eines neuen Jahres daran erinnern, die Quote erneut zu vermarkten und Sie über die dann gültigen Konditionen informieren. Falls Sie für zwei Jahre Ihre THG-Prämie beantragen, müssen Sie uns zu Beginn des neuen Jahres bestätigen, dass das Fahrzeug noch auf Sie zugelassen ist. Dazu reicht eine E-Mail an e-mobilitaet@logoenergie.de.

Damit Sie dies nicht vergessen, erinnern wir Sie im neuen Jahr.

 

Warum sollte ich LogoEnergie meine Quote anvertrauen?

Aktuell vermarkten einige Start-ups THG-Quoten, teils auch zu variablen, unsicheren Konditionen. Bei uns sind Sie auf der sicheren Seite! Wir spekulieren nicht mit Ihren Quoten, sondern arbeiten mit erfahrenen Vermarktungspartnern zusammen. Als Tochter des kommunalen Versorgungsunternehmens e-regio haben wir eine robuste und breit aufgestellte Geschäftsgrundlage. Ihre THG-Quote ist daher bei uns in guten Händen.

 

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Gibt es einen separaten Zähler für Wärmestrom?

Wählen Sie Ja für getrennte Messung

Erklärung: Hier besitzen Sie einen Zähler mit einem oder zwei Zählwerken (HT/NT), der nur den Wärmestrom misst, und einen weiteren, separaten Zähler mit einer eigenen Zählernummer für den Haushaltsstrom.

Eintarifzähler getrennte Messung

Sie haben zwei Zähler mit jeweils einem Zählwerk. Ein Zähler ist für die Messung des Haushaltsstroms, der Andere für die Messung des Wärmestroms zuständig.

Doppeltarifzähler getrennte Messung

Sie haben zwei Zähler, einer davon besitzt zwei Zählwerke. Teilweise wird dieser Zählertyp auch Zweitarifzähler genannt.

Wählen Sie Nein für gemeinsame Messung

Erklärung: Hier besitzen Sie einen einzigen Zähler (HT-/NT-Zählwerk), der Wärmestrom und Haushaltsstrom gemeinsam misst. Sie haben keinen weiteren, separaten Zähler mit eigener Zählernummer in der Lieferstelle.

Doppeltarifzähler gemeinsame Messung

Sie haben einen Zähler mit zwei Zählwerken. Dieser Zähler misst Haushaltsstrom und Wärmestrom zusammen.

Sie sind noch unsicher, welcher Tarif der richtige für Sie ist? Rufen Sie uns an 02251 77 39 39 7, unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter.

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