Wallbox zu Hause: Ihre Rechte als Mieter
Das Wohnungseigentumsgesetz verlangt bei Umbauten des Gemeinschaftseigentums das Einverständnis aller Eigentümer. Viele Vermieter stellen sich aufgrund der anfallenden Kosten und möglichen Umbaumaßnahmen bislang quer. Das könnte sich jedoch bald ändern: Ende März 2020 hat die Bundesregierung ein neues Gesetz beschlossen, demnach künftig auch Mieter von Eigentumswohnungen den Bau von Ladesäulen oder einer Wallbox durchsetzen können. Allerdings besteht der Anspruch nicht, wenn die Umbaumaßnahmen für den Vermieter nicht zumutbar sind. Sollten Sie als Mieter Ihre Ansprüche trotzdem rechtlich geltend machen wollen, kann die Sache schnell zu einer langwierigen Angelegenheit werden.
Also: Überzeugen Sie am besten Ihren Vermieter vom Mehrwert einer solchen Ladestation. Immerhin handelt es sich um eine sinnvolle Investition, die auch für die Zukunft den Wert der Immobilie steigern wird. Stimmt der Vermieter zu, sollten Sie auf jeden Fall klären, wer Zugriff auf diese Ladestation erhält und wie der Stromverbrauch abgerechnet werden kann.