Wen betrifft § 14a EnWG überhaupt?
Der Paragraf gilt für sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die seit dem 01.01.2024 neu in Betrieb gegangen sind. Konkret heißt das:
- Wallboxen
- Wärmepumpen (inklusive Heizstab oder Notheizung)
- fest verbaute Klimaanlagen und Raumkühlungen
- Stromspeicher, wenn sie Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen
Was bedeutet "Steuerung von außen" für dich?
Einfach gesagt: Wenn es im Netz eng wird, darf der Netzbetreiber die Leistung deiner Anlage vorübergehend reduzieren – das nennt sich "dimmen" oder auch „drosseln“. Aber keine Panik: Abschalten ist nicht erlaubt. Du kannst weiterhin laden und heizen, nur mit etwas weniger Leistung. Hier die wichtigsten Eckpunkte:
- Dir steht jederzeit eine Mindestleistung zur Verfügung.
- Die liegt in der Regel bei 4,2 kW pro steuerbarer Verbrauchseinrichtung.
Gut zu wissen: Solche Eingriffe passieren selten und nur lokal – keine Dauerbremse, sondern eine gezielte Entlastung im Ausnahmefall.