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Der Paragraph, der Preisvorteile bringt:
§ 14a EnWG 

§ 14a für deine Wallbox, Wärmepumpe & mehr

Nutzt du seit dem 01.01.2024 eine Wallbox oder Wärmepumpe? Dann bist du aktiv bei der Energiewende dabei – und wirst dafür mit reduzierten Netzentgelten belohnt. Das Ganze hat einen einfachen Hintergrund: § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gibt dem Netzbetreiber das Recht, deine Geräte bei Bedarf kurzzeitig zu „dimmen“. Als Ausgleich zahlst du weniger fürs Netz.

Wen betrifft § 14a EnWG überhaupt?

Der Paragraf gilt für sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die seit dem 01.01.2024 neu in Betrieb gegangen sind. Konkret heißt das:

  • Wallboxen
  • Wärmepumpen (inklusive Heizstab oder Notheizung)
  • fest verbaute Klimaanlagen und Raumkühlungen
  • Stromspeicher, wenn sie Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen

 

 

Was bedeutet "Steuerung von außen" für dich?

Einfach gesagt: Wenn es im Netz eng wird, darf der Netzbetreiber die Leistung deiner Anlage vorübergehend reduzieren – das nennt sich "dimmen" oder auch „drosseln“. Aber keine Panik: Abschalten ist nicht erlaubt. Du kannst weiterhin laden und heizen, nur mit etwas weniger Leistung. Hier die wichtigsten Eckpunkte:

  • Dir steht jederzeit eine Mindestleistung zur Verfügung.
  • Die liegt in der Regel bei 4,2 kW pro steuerbarer Verbrauchseinrichtung.

Gut zu wissen: Solche Eingriffe passieren selten und nur lokal – keine Dauerbremse, sondern eine gezielte Entlastung im Ausnahmefall.

§ 14a bei Strom von LogoEnergie

Praxisbeispiel: Wallbox & E-Auto

Angenommen, deine 11-kW-Wallbox wird auf 4,2 kW gedrosselt. Dann kannst du trotzdem in dieser Zeit in etwa zwei Stunden genug Strom für rund 50 Kilometer nachladen. Klar, die Ladezeit wird etwas länger – aber du kommst ans Ziel. Das Netz wird entlastet, du fährst weiter.

 

Praxisbeispiel: Wärmepumpe

Deine Wärmepumpe läuft weiter – da ändert sich grundsätzlich nichts. Wenn jedoch ein Heizstab Lastspitzen erzeugt, kann diese Spitze in Engpasssituationen begrenzt werden. Das Netz bleibt stabil, und dein Zuhause bleibt warm.

Die 3 Module für reduzierte Netzentgelte – einfach erklärt

Weil deine Anlage steuerbar ist, hast du Anspruch auf eine Netzentgeltreduzierung. Die Bundesnetzagentur – nicht wir – hat dafür drei verschiedene Module festgelegt:

Modul 1: Pauschale Entlastung

Du bekommst einen festen Rabatt auf dein Netzentgelt – ohne dass ein separater Zähler für dein Gerät nötig ist. Kein Aufwand, einfach sparen.

Modul 1 ist das Richtige für dich, wenn du es unkompliziert magst und keine zusätzliche Messtechnik planst.

 

Modul 2: Prozentuale Entlastung

Hier wird der Verbrauch deines Geräts über einen eigenen Zähler separat erfasst. Praktisch, wenn du Verbräuche klar voneinander trennen willst oder bereits ein Messkonzept umsetzt.

Modul 2 lohnt sich für dich, wenn du viel lädst oder heizt und eine getrennte Messung für dich umsetzbar ist.

 

Modul 3: Zeitvariables Netzentgelt

Das Netzentgelt variiert je nach Tageszeit – zu bestimmten Zeiten zahlst du weniger, zu anderen etwas mehr. So kannst du gezielt sparen.

Modul 3 passt zu dir, wenn du deinen Verbrauch flexibel steuern kannst und Lust hast, aktiv von günstigeren Zeiten zu profitieren.

 

Was musst du jetzt tun?

Du allein musst gar nichts tun. Dein Installateur wird mit dir das entsprechende Modul auswählen und anmelden. Wir werden dann informiert und kümmern uns darum, den Wunschtarif einzustellen.

FAQ § 14a EnWG

Gilt § 14a EnWG auch für meinen normalen Haushaltsstrom?

Nein, die Leistungsreduzierung betrifft ausschließlich deine steuerbare Verbrauchseinrichtung, also zum Beispiel deine Wallbox oder Wärmepumpe. In Modul 1 und 3 wird der Verbrauch zwar gemeinsam mit dem Haushaltsstrom gemessen, die Entlastung beim Netzentgelt erfolgt deshalb pauschal.

Kann ich bei gedrosselter Leistung überhaupt noch laden oder heizen?

Ja, absolut kannst du weiter laden und heizen. Dir steht immer eine Mindestleistung von in der Regel 4,2 kW zur Verfügung. Und die Drosselung ist zeitlich begrenzt – keine Dauerlösung, nur kurze Eingriffe bei echten Engpässen.

Wer steuert eigentlich die Drosselung – mein Energieversorger?

Die Steuerung liegt beim Netzbetreiber, der für die Stabilität im Stromnetz verantwortlich ist. Wir als dein Stromanbieter haben da keinen Einfluss.

Wird meine Wärmepumpe einfach abgeschaltet?

Nein. Eine komplette Abschaltung gibt es nicht. In seltenen Ausnahmefällen kann die Leistung kurzzeitig reduziert werden – aber deine Wärmepumpe läuft weiter und deine Wohnung bleibt warm.

Was steckt hinter den Modulen 1, 2 und 3?

Die drei Module der Bundesnetzagentur beschreiben verschiedene Wege, wie du durch die Steuerbarkeit deiner Anlage bei den Netzentgelten entlastet wirst. Welches Modul für dich gilt, hängt davon ab, wie deine Anlage angeschlossen ist und welchen Stromzähler du hast.

Kann ich meinen Tarif nach § 14a EnWG auch direkt hier auf der Website auswählen?

Nein, das ist aktuell leider noch nicht möglich. Dein Installateur wird das entsprechende Modul mit dem Inbetriebsetzungsauftrag anmelden.

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