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Du hast eine Preisanpassung erhalten? Dann nutze jetzt die Möglichkeit, innerhalb deines bestehenden Vertrags in einen neuen Tarif mit 24 Monaten Preisgarantie* zu wechseln. So sicherst du dir mehr Planbarkeit für deine Kosten – bei Strom oder Gas. Ganz ohne Anbieterwechsel. Echt fair, oder?
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Du bleibst bei LogoEnergie und sicherst dir stabile Preise für bis zu 24 Monate.*
Wir sind ausgezeichnet
LogoEnergie ist einfach. eco. echt. Das beweisen wir unseren Kund:innen jeden Tag aufs Neue.
Und das belegen uns Siegel und Zertifikate für unsere Produkte und unseren Service.

Herausragende Kundenzufriedenheit

Unsere Verträge? Klartext!

Geprüfter Ökostrom

Wir sind Service-Champion
Das kannst du zusätzlich selbst tun
Mit unseren Tipps zum Energiesparen schonst du dein Budget und die Umwelt. In unseren Blog-Artikeln erfährst du zum Beispiel, wie du Räume auch ohne Klimaanlage angenehm kühl hältst, Energiespar-Mythen entlarvst und Stromfresser im Haushalt gezielt aufspürst. Außerdem zeigen wir dir, wie du Stromkosten rund um den eigenen Pool besser einschätzen kannst und wie sich dein Stromverbrauch im Laufe der Zeit verändert hat.
* Eingeschränkte Preisgarantie Strom: Eingeschränkte Preisgarantie: Bei unseren Produkten mit eingeschränkter Preisgarantie bleiben der Energiekostenanteil (Beschaffungs- und Vertriebskosten), die Netzentgelte und die Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb sowie die Konzessionsabgabe bis zum Ende des Preisgarantiezeitraums unverändert. Die anderen Preisbestandteile Stromsteuer, Umlagen und Aufschläge nach § 12 Abs. 1 EnFG, § 19 StromNEV-Umlage/Aufschlag für besondere Netznutzung, Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV und die Umsatzsteuer sind variabel und können sich nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 6.1.2 oder 6.4. der ALB ändern. Nach Ablauf des Preisgarantiezeitraums können sich alle Preisbestandteile ändern. Details entnehmen Sie bitte Ziffer 6 unserer Allgemeinen Lieferbedingungen Strom (ALB).
Eingeschränkte Preisgarantie Gas: Bei unseren Produkten mit eingeschränkter Preisgarantie bleiben der Energiekostenanteil (Beschaffungs- und Vertriebskosten inklusive der Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“), die Netzentgelte und die Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb bis zum Ende des Preisgarantiezeitraums unverändert. Die anderen Preisbestandteile Bilanzierungsumlage, Energiesteuer, Konzessionsabgabe, Kosten nach § 26 Abs. 1 Energiesicherungsgesetz und die Umsatzsteuer sind variabel und können sich nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 6.1.2 oder 6.4. der ALB ändern. Nach Ablauf des Preisgarantiezeitraums können sich alle Preisbestandteile ändern. Details entnehmen Sie bitte Ziffer 6 unserer Allgemeinen Lieferbedingungen Erdgas (ALB).
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