*Der Sofortbonus wird ausschließlich bei Abschluss eines Strom-Vertrages ab einem Verbrauch von 1.500 kWh oder bei Abschluss eines Gas-Vertrages ab einem Verbrauch von 3.000 kWh gewährt. LogoEnergie zahlt den Sofortbonus einmalig 60 Tage nach Beginn der Belieferung aus. Sofern der Kunde die Zahlungsart SEPA-Lastschrift gewählt hat, erfolgt die Überweisung des Sofortbonus auf das im Auftrag angegebene Konto. Hat der Kunde die Zahlungsart Überweisung gewählt, ist er verpflichtet, LogoEnergie zu diesem Zweck eine Kontoverbindung mitzuteilen. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht. Die Aktion ist gültig bis 05.07.2026 und sie gilt nur für Neukund:innen. Neukund:in ist, wer in den letzten sechs Monaten vor Vertragsschluss in der Strom- oder in der Erdgas-Sparte nicht mit Energie von LogoEnergie beliefert wurde.
**Eingeschränkte Preisgarantie Strom: Bei unseren Produkten mit eingeschränkter Preisgarantie bleiben der Energiekostenanteil (Beschaffungs- und Vertriebskosten), die Netzentgelte und die Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb sowie die Konzessionsabgabe bis zum Ende des Preisgarantiezeitraums unverändert. Die anderen Preisbestandteile Stromsteuer, Umlagen und Aufschläge nach § 12 Abs. 1 EnFG, § 19 StromNEV-Umlage/Aufschlag für besondere Netznutzung, Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV und die Umsatzsteuer sind variabel und können sich nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 6.1.2 oder 6.4. der ALB ändern. Nach Ablauf des Preisgarantiezeitraums können sich alle Preisbestandteile ändern. Details entnehmen Sie bitte Ziffer 6 unserer Allgemeinen Lieferbedingungen Strom (ALB).
Eingeschränkte Preisgarantie Gas: Bei unseren Produkten mit eingeschränkter Preisgarantie bleiben der Energiekostenanteil (Beschaffungs- und Vertriebskosten inklusive der Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“), die Netzentgelte und die Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb bis zum Ende des Preisgarantiezeitraums unverändert. Die anderen Preisbestandteile Bilanzierungsumlage, Energiesteuer, Konzessionsabgabe, Kosten nach § 26 Abs. 1 Energiesicherungsgesetz und die Umsatzsteuer sind variabel und können sich nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 6.1.2 oder 6.4. der ALB ändern. Nach Ablauf des Preisgarantiezeitraums können sich alle Preisbestandteile ändern. Details entnehmen Sie bitte Ziffer 6 unserer Allgemeinen Lieferbedingungen Erdgas (ALB).