
Paragraph 14a
Für deine Wallbox, Wärmepumpe & mehr!
Nutzt du seit dem 01.01.2024 eine Wallbox oder Wärmepumpe? Dann bist du aktiv bei der Energiewende dabei – und wirst dafür mit reduzierten Netzentgelten belohnt. Das Ganze hat einen einfachen Hintergrund: § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gibt dem Netzbetreiber das Recht, deine Geräte bei Bedarf kurzzeitig zu „dimmen“. Als Ausgleich zahlst du weniger fürs Netz.

Wen betrifft § 14a EnWG überhaupt?
Der Paragraf gilt für sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die seit dem 01.01.2024 neu in Betrieb gegangen sind. Konkret heißt das:
- Wallboxen
- Wärmepumpen (inklusive Heizstab oder Notheizung)
- fest verbaute Klimaanlagen und Raumkühlungen
- Stromspeicher, wenn sie Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen
Was bedeutet "Steuerung von außen" für dich?
Einfach gesagt: Wenn es im Netz eng wird, darf der Netzbetreiber die Leistung deiner Anlage vorübergehend reduzieren – das nennt sich "dimmen" oder auch „drosseln“. Aber keine Panik: Abschalten ist nicht erlaubt. Du kannst weiterhin laden und heizen, nur mit etwas weniger Leistung. Hier die wichtigsten Eckpunkte:
- Dir steht jederzeit eine Mindestleistung zur Verfügung.
- Die liegt in der Regel bei 4,2 kW pro steuerbarer Verbrauchseinrichtung.
Gut zu wissen: Solche Eingriffe passieren selten und nur lokal – keine Dauerbremse, sondern eine gezielte Entlastung im Ausnahmefall.
§ 14a bei Strom von LogoEnergie
Angenommen, deine 11-kW-Wallbox wird auf 4,2 kW gedrosselt. Dann kannst du trotzdem in dieser Zeit in etwa zwei Stunden genug Strom für rund 50 Kilometer nachladen. Klar, die Ladezeit wird etwas länger – aber du kommst ans Ziel. Das Netz wird entlastet, du fährst weiter.
Deine Wärmepumpe läuft weiter – da ändert sich grundsätzlich nichts. Wenn jedoch ein Heizstab Lastspitzen erzeugt, kann diese Spitze in Engpasssituationen begrenzt werden. Das Netz bleibt stabil, und dein Zuhause bleibt warm.
Die 3 Module für reduzierte Netzentgelte – einfach erklärt
Weil deine Anlage steuerbar ist, hast du Anspruch auf eine Netzentgeltreduzierung. Die Bundesnetzagentur – nicht wir – hat dafür drei verschiedene Module festgelegt:
Du bekommst einen festen Rabatt auf dein Netzentgelt – ohne dass ein separater Zähler für dein Gerät nötig ist. Kein Aufwand, einfach sparen.
Modul 1 ist das Richtige für dich, wenn du es unkompliziert magst und keine zusätzliche Messtechnik planst.
Hier wird der Verbrauch deines Geräts über einen eigenen Zähler separat erfasst. Praktisch, wenn du Verbräuche klar voneinander trennen willst oder bereits ein Messkonzept umsetzt.
Modul 2 lohnt sich für dich, wenn du viel lädst oder heizt und eine getrennte Messung für dich umsetzbar ist.
Das Netzentgelt variiert je nach Tageszeit – zu bestimmten Zeiten zahlst du weniger, zu anderen etwas mehr. So kannst du gezielt sparen.
Modul 3 passt zu dir, wenn du deinen Verbrauch flexibel steuern kannst und Lust hast, aktiv von günstigeren Zeiten zu profitieren.
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