Paragraph 14a 

Für deine Wallbox, Wärmepumpe & mehr!

Nutzt du seit dem 01.01.2024 eine Wallbox oder Wärmepumpe? Dann bist du aktiv bei der Energiewende dabei – und wirst dafür mit reduzierten Netzentgelten belohnt. Das Ganze hat einen einfachen Hintergrund: § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gibt dem Netzbetreiber das Recht, deine Geräte bei Bedarf kurzzeitig zu „dimmen“. Als Ausgleich zahlst du weniger fürs Netz.

Wen betrifft § 14a EnWG überhaupt?

Der Paragraf gilt für sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die seit dem 01.01.2024 neu in Betrieb gegangen sind. Konkret heißt das:

  • Wallboxen
  • Wärmepumpen (inklusive Heizstab oder Notheizung)
  • fest verbaute Klimaanlagen und Raumkühlungen
  • Stromspeicher, wenn sie Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen

Was bedeutet "Steuerung von außen" für dich?

Einfach gesagt: Wenn es im Netz eng wird, darf der Netzbetreiber die Leistung deiner Anlage vorübergehend reduzieren – das nennt sich "dimmen" oder auch „drosseln“. Aber keine Panik: Abschalten ist nicht erlaubt. Du kannst weiterhin laden und heizen, nur mit etwas weniger Leistung. Hier die wichtigsten Eckpunkte:

  • Dir steht jederzeit eine Mindestleistung zur Verfügung.
  • Die liegt in der Regel bei 4,2 kW pro steuerbarer Verbrauchseinrichtung.

Gut zu wissen: Solche Eingriffe passieren selten und nur lokal – keine Dauerbremse, sondern eine gezielte Entlastung im Ausnahmefall.

§ 14a bei Strom von LogoEnergie

Die 3 Module für reduzierte Netzentgelte – einfach erklärt

Weil deine Anlage steuerbar ist, hast du Anspruch auf eine Netzentgeltreduzierung. Die Bundesnetzagentur – nicht wir – hat dafür drei verschiedene Module festgelegt:

Tarifrechner
1.500 kWh / Jahr

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